Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen (wie auch Service-Arbeiten), soweit nicht abweichende schriftliche Vereinbarungen über Änderungen bestehen.
Die Angebote der Firma Reitmayer Ges.m.b.H. verstehen sich freibleibend und verpflichten nicht zur Lieferung. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die dem Kunden übermittelten Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben u. dgl. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind und bleiben Eigentum der Firma Reitmayer Ges.m.b.H.. Änderungen, Nebenabreden und Sonderkonditionen bedürfen schriftlicher Bestätigung.
2. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Firma Reitmayer Ges.m.b.H. ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen. Im Falle unvorhergesehener Ereignisse, wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streik u.a.m. verlängert sich die Lieferung um die Dauer der Verhinderung.
Ein Schadensersatzanspruch des Bestellers wegen Nichterfüllung des Vertrages besteht nicht.
Nachträglich auf Bestellerwunsch durchzuführende Änderungen entbinden die Firma Reitmayer Ges.m.b.H. von der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist.
3. Preise und Zahlungen
Die angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart , netto Kassa ohne MWSt., exkl. Verpackung und Verladung ab Lager Graz.
Bei nachträglich auf Bestellerwunsch durchzuführenden Änderungen wie z.B. grundlegende Umprogrammierungen oder Umbauten u. dgl., behält sich die Firma Reitmayer Ges.m.b.H. eine Preisanpassung vor.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch die Firma Reitmayer Ges.m.b.H. Zahlungsverzug hat zur Folge, daß mit sofortiger Wirkung sämtliche Zahlungserleichterungen und Rabatte erlöschen, und schriftliche Forderungen der Firma Reitmayer Ges.m.b.H. sofort fällig werden. Weiters werden bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in der Höhe von 14 % p.a. und Spesen verrechnet. Bei Vereinbarung von Teilzahlungen, tritt bei Nichteinhaltung eines Zahlungstermins Terminverlust und damit sofortige Fälligkeit des gesamten noch ausstehenden Restbetrages ein. Aus Satz- bzw. Druckfehlern können keine wie auch immer gearteten Ansprüche gestellt werden.
4. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allfälligen Zinsen und Eintreibungskosten, bei Wechselzahlung bis zur erfolgten Einlösung des Wechsels, uneingeschränktes Eigentum der Firma Reitmayer Ges.m.b.H.
Der Besteller ist daher nicht berechtigt, die Ware in dieser Zeit einem Dritten zu übereignen, zu verpfänden, als Sicherstellung anzubieten oder sonstwie zu überlassen. Der Besteller ist daher verpflichtet, eine Beschädigung der gekauften Ware, eine auf diese erfolgte Pfändung oder eine Verbringung dieser Ware der Firma Reitmayer Ges.m.b.H. sofort anzuzeigen und selbst alles zu unternehmen, wozu er als sorgfältiger Kaufmann bzw. Verwahrer verpflichtet ist, damit die Firma Reitmayer Ges.m.b.H. an Ihrem Eigentum keinen Schaden erleidet. Insbesondere ist der Besteller verpflichtet, das Eigentumsrecht der Firma Reitmayer Ges.m.b.H. jedem Dritten gegenüber geltend zu machen und die Firma Reitmayer Ges.m.b.H. darüber unverzüglich zu verständigen. Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf seine Kosten gegen Maschinenbruch, Feuer und Diebstahl angemessen zu versichern.
5. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt zum Zeitpunkt der Gefahrenüberganges zu laufen.
Mängel sind bei sonstiger Verwirkung des Gewährleistungsanspruches unverzüglich geltend zu machen. Das Auftreten von Mängeln berechtigt nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teiles hiervon.
Die Verlängerung einer Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein. Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung. Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung, oder auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, wie Ausfalls- oder Folgeschäden, von Vermögensschäden, nicht erzielten Gewinnen, Zinsverlusten o.ä. sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter, sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn von anderer Seite als durch die Firma Reitmayer Ges.m.b.H. Eingriffe an der von Ihr gelieferten Ware ohne ihre schriftliche Zustimmung vorgenommen werden, oder wenn der Besteller die Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung) nicht befolgt, oder vorgeschriebene Überprüfungen und Wartungen nicht ordnungsgemäß durchführt oder durchführen läßt. Wird eine Ware aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers angefertigt, so umfaßt die Gewährleistung der Firma Reitmayer Ges.m.b.H. nicht die Richtigkeit und Zweckmäßigkeit der Konstruktion, sondern lediglich die Ausführung gemäß den Angaben des Bestellers. Für Gebrauchtmaschinen wird keine Gewährleistung übernommen, es sei denn, sie wird ausdrücklich vereinbart.
6. Rechtsordnung
Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Graz. Rechtsform: Gesellschaft m.b.H., Sitz Graz. UID-Nr. ATU 28769703, Firmenbuchnr. FN 49832 h DVR 0911305
7. Schlußbestimmung
Diese Bedingungen gelten auch ohne besonderen Hinweis für alle zukünftigen Lieferungen und Aufträge, sofern für diese nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
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